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Einschulung 28. März 2012

Das Einschreiben für die Einschulung im Schuljahr 2012/2013 erfolgt am Mittwoch, 28. März 2012. Aktuelle Informationen zur Einschulung sehen Sie unter der URL des Ministerium ...

Im Januar erhalten alle Eltern von schulpflichtigen Kindern von uns ein Schreiben mit der Einladung zum Elternabend.

Wer nichts bekommt, ist möglicherweise noch nicht im Einwohnermeldeamt erfasst und sollte sich telefonisch bei uns melden!

    Einschulung 1958
    • Informationen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Grundschule
    • Informationen des Staatsministeriums für Arbeit, und Sozialordnung, Familie und Frauen >> LINK
    • Informationen zum Datenschutz >> LINK
    • Übergabebogen 2012 PDF
    • Einwilligung PDF
    • Erläuterung für PÄD. FACHKRÄFTE PDF

    Elternabend 1: 7. März 2012 um 19.30 Uhr

    Elternabend 2: 11. Juli 2012 um 19.30 Uhr

    Faltblatt Schulanfang 2012 als PDF

    Was sind die Aufnahmebedingungen?

    Einschulung zum Schuljahr 2012/13

    Einschulung_2012_B

    Entscheidung über die Aufnahme
    trifft die Schulleitung. Sie kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. In Zweifelsfällen kann der schulärztliche Untersuchungsbefund hilfreich sein.
    Die Schulleitung kann ein Kind mit nichtdeutscher Muttersprache zurückstellen, wenn es über unzureichende Deutschkenntnisse verfügt und keinen Vorkurs besucht hat.
    Die Aufnahme erfolgt an der Schule, an der das Kind angemeldet wurde (also auch, wenn es aufgrund eines Gastschulverhältnisses zu Schulbeginn eine andere Schule besuchen wird). Die Entscheidung wird auf dem Anmeldeblatt vermerkt. Sie ist ein Verwaltungsakt und kann u.U. von den Erziehungsberechtigten angefochten werden.

    KMS vom 1.2.2010, Nr. IV.1-5.S 7301-4.917,§ 4 (3) VSO, § 26 (4) VSO, Art. 37a (3) BayEUG, 
    § 26 (3) VSO