Die enge Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule ist erforderlich, um den Übergang vom Kindergarten in die Schule insbesondere für das Kind, aber auch für seine Eltern, optimal zu gestalten. Das Konzept "Gemeinsam Lernchancen nutzen" Von den zuständigen Ministerien und den Trägerverbänden
wurde mit dem Konzept "Gemeinsam Lernchancen nutzen – Kindergarten und Schule arbeiten Hand in Hand" ein flächendeckendes Netzwerk für die Zusammenarbeit der beiden Bildungsinstitutionen geschaffen: In jedem Schulamtsbezirk wurde mindestens eine Lehrkraft als Kooperationsbeauftragte fortgebildet (insgesamt 120 Kooperationsbeauftragte). Dazu benannten jeder Kindergarten und jede Schule des Schulamtsbezirks eine/n Kooperationsansprechpartner/in. Die Kooperationsbeauftragten halten
den Kontakt mit und zwischen diesen Ansprechpartnern aufrecht. Auf gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen vermitteln die Kooperationsbeauftragten sozialpädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten und Grundschullehrkräften die Grundzüge des Bildungs- und Erziehungsplans für Tageseinrichtungen und des Lehrplans für die Grundschule, sowie die Grundprinzipien, die wesentlichen Inhalte und methodischen Verfahrensweisen der jeweils anderen Institution, damit diese in der täglichen Arbeit
berücksichtigt werden können.
Der Übergabebogen "Informationen für die Schule" Kindertageseinrichtungen und Schulen setzen alles daran, damit dem Kind, und seinen Eltern, der Übergang gut gelingt. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es der Bayerischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen, dass nicht nur die pädagogischen Ansätze von Kindertageseinrichtung und Schule aufeinander abgestimmt sind, sondern dass unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen
Vorgaben Informationen über die einzelnen Kinder zwischen beiden Institutionen ausgetauscht werden. Gleiches gilt für die Übermittlung von Informationen von Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an die Förderschulen und Volksschulen.
Im Schuljahr 2008/2009 wurde deshalb bayernweit ein einheitlicher Informationsbogen eingeführt, der beim Einschulungsverfahren im Frühjahr 2010l überarbeitet Anwendung findet (siehe oben).
Dieser Bogen wird von den Erzieherinnen mit den Eltern gemeinsam ausgefüllt, die Eltern übergeben ihn bei der Schuleinschreibung an die Schule. Er informiert die aufnehmende Schule über die Stärken und ggf. auch über die Schwächen des Kindes. Dies ermöglicht zum einen, dass ggf. zu treffende Entscheidungen – z. B. die Wahl des Einschulungstermins - auf einer soliden Grundlage und partnerschaftlichen Basis getroffen werden können; zum anderen, dass die Lehrkraft vom ersten Schultag an besser auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes eingehen kann.
Dieses Kooperationsverfahren entspricht den Vorgaben des Datenschutzes: - Die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung für die Weitergabe von Informationen über das Kind.
- Es werden ausschließlich aktuelle und ausschließlich für den Übergang erforderliche Daten erhoben.
Andere Informationsbögen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen. |