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Mittlere Reife

PDF-INFO

  • Zusmarshausen – eine Angebotsschule
  • Rechtsstand NEU ab 2010-September
  • Der M-Zug ist ein vierjähriger Bildungsgang im Schulverbund Augsburger Land West am Standort Zusmarshausen zum »Mittleren Schulabschluss«. Er geht von der Jahrgangsstufe 7 bis zur Jahrgangsstufe 10. Der Besuch des M-Zuges ist freiwillig.

    Die M-Klassen …

    sind ein eigenständiges geschlossenes Bildungsangebot zur Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss

    sind dem Abschluss der Realschule und der Wirtschaftsschule gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der die gleichen Berechtigungen verleiht

    gewähren Zugang zu allen Berufen mit mittlerem Bildungsabschluss und zu allen weiteren Bildungswegen mit Voraussetzung des mittleren Bildungsabschlusses (FOS, etc.)

    haben Schwerpunktsetzung auf Deutsch, Mathematik und Englisch sowie auf das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik
    bereiten verstärkt auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben vor

     

    Aufnahme und Zugangsbestimmungen (ab Schuljahr 2010/2011)

    M_ZUGANG_2010

 

    Um in die M7-Klasse aufgnommen zu werden, müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
    Im Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis der Jahrgangsstufe 6 muss aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die Durschschnittsnote 2,66 erzielt werden. Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Aufnahmeprüfung ab 3,00 für alle Schülerinnen und Schüler aus dem Schulverbund (Dinkelscherben und Welden). Aufnahmeprüfung in Zusmarshausen.

    Es besteht auch die Möglichkeit nach der Jahrgangsstufe 7 und 8, Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis 2,33, in den M-Zug zu wechseln. Aufnahmeprüfung ab 2,66 für alle Schülerinnen und Schüler aus dem Schulverbund (Dinkelscherben und Welden). Aufnahmeprüfung in Zusmarshausen.

    Ein Durchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Prüfungsfach) im qualifizierenden Hauptschulabschluss erlauben einen Wechsel in die M10. 2,66 und schlechter Aufnahmeprüfung in Zusmarshausen.

    Für Schüler anderer Schularten
    Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des M-Zuges, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde

    Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Hauptschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen.
    Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich

    • zu Beginn eine Schuljahres,
    • wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat,
    • wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Hauptschule nicht unterrichtet werden;
    • ansonsten entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen.

    Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.

     

  • Vorteile des M-Zuges

    • Kein Wechsel der Schulart
      Klassenlehrerprinzip
      Verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
      Schülerbezogene Unterrichtsgestaltung
      Teilnahme am Qualifizierenden Hauptschulabschluss
  • Anspruchsvoller Unterricht
    • In den M-Klassen wird auf der Grundlage des neuen Lehrplans für die M-Klassen der Hauptschule unterrichtet
      Die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss.
      Die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt.
      Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich.

    Die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.

Der richtige Abschluss

    Wenn der Schüler/die Schülerin
    · selbstständig und eigenmotiviert arbeitet
    · ein höheres Arbeitstempo durchhält
    · eine umfassende Beherrschung des Lernstoffes leistet
    · eine zielgerichtete Arbeitshaltung zeigt
    · geringe Fehlerhäufigkeit anstrebt
    · Ausweitung des Lehrstoffes akzeptiert
    · komplexere Aufgaben löst

 

    Vorrücken, Bestehen, Wiederholen

  • Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei
    • Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
    • Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
    • Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport.
    • Notenausgleich kann gewährt werden, wenn die Schüler
      • in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder
      • in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder
      • in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
    • Über einen Notenausgleich entscheidet die Lehrerkonferenz.
      Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Schülern,
      • die die nicht bestandene Jahrgangsstufe bereits zum zweiten Man besuchen oder
      • deren schlechte Leistungen auf ungenügende Mitarbeit zurückzuführen sind oder
      • die im Fach Deutsch die Note 6 haben.
    • Wird im Jahreszeugnis das Vorrücken in die nächst höhere Klasse des M-Zuges versagt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Schüler dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlussses nicht gewachsen ist. Ein Wechsel in die nächst höhere Regelklasse ist die Konsequenz. Die Möglichkeit, über einen guten „QA" den mittleren Abschluss in der M10 zu erreichen, bleibt bestehen.
    • Beratung der Erziehungsberechtigten
      über die Perspektiven der Hauptschulabschlüsse erforderlich.
      Beantragen die Erziehungsberechtigten die Wiederholung der M-Klasse, so entscheidet die Lehrerkonferenz
      unter Berücksichtigung der Gründe, die zum Scheitern führten.
      • Höchstausbildungsdauer im M-Zug (Jg. 7 bis 10): sechs Schuljahre; dazu zählen alle an der Hauptschule, an Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule verbrachten Zeiten.
      • Wechsel in die Regelklasse
        Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten gilt:
        • Nach Abschluss des Schuljahres Besuch der nächst höheren Jahrgangsstufe der Regelklasse
        • Während des Schuljahres Besuch der gleichen Jahrgangsstufe wie im M-Zug
        • Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe darauf achten, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können.
      • Qualifizierender Hauptschulabschluss
        Schüler der M9 können an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen und so auch den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten werden in die Gesamtberechnung des qualifizierenden Hauptschulabschlusses nicht mit einbezogen.

    Ansonsten hat der Schüler die Möglichkeit, die Klasse im vierjährigen Ausbildungsgang zweimal zu wiederholen.

    Schüler der M 9, erhalten auf Antrag im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der M-Klasse den Vermerk: „Dieses
    Zeugnis schließt die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein".
    Voraussetzung: Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und höchstens in
    drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5.