- Zusmarshausen – eine Angebotsschule
- Rechtsstand NEU ab 2010-September
Der M-Zug ist ein vierjähriger Bildungsgang im Schulverbund Augsburger Land West am Standort Zusmarshausen zum »Mittleren Schulabschluss«. Er geht von der Jahrgangsstufe 7 bis zur Jahrgangsstufe 10. Der Besuch des M-Zuges ist freiwillig.
Die M-Klassen … sind ein eigenständiges geschlossenes Bildungsangebot zur Vorbereitung auf den mittleren Schulabschluss sind dem Abschluss der Realschule und der Wirtschaftsschule gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der die gleichen Berechtigungen verleiht gewähren Zugang zu allen Berufen mit mittlerem Bildungsabschluss und zu allen weiteren Bildungswegen mit Voraussetzung des mittleren Bildungsabschlusses (FOS, etc.) haben Schwerpunktsetzung auf Deutsch, Mathematik und Englisch sowie auf das Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik
bereiten verstärkt auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben vor Aufnahme und Zugangsbestimmungen (ab Schuljahr 2010/2011) 
Um in die M7-Klasse aufgnommen zu werden, müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
Im Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis der Jahrgangsstufe 6 muss aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die Durschschnittsnote 2,66 erzielt werden. Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Aufnahmeprüfung ab 3,00 für alle Schülerinnen und Schüler aus dem
Schulverbund (Dinkelscherben und Welden). Aufnahmeprüfung in Zusmarshausen. Es besteht auch die Möglichkeit nach der Jahrgangsstufe 7 und 8, Zwischenzeugnis oder Jahrezeugnis
2,33, in den M-Zug zu wechseln. Aufnahmeprüfung ab 2,66 für alle Schülerinnen und Schüler aus dem Schulverbund (Dinkelscherben und Welden). Aufnahmeprüfung in Zusmarshausen.
Ein Durchschnitt von 2,33
in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Prüfungsfach) im qualifizierenden Hauptschulabschluss erlauben einen Wechsel in die M10. 2,66 und schlechter Aufnahmeprüfung in Zusmarshausen. Für Schüler anderer Schularten
Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des M-Zuges, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Hauptschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen. Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich - zu Beginn eine Schuljahres,
- wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat,
- wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der
Hauptschule nicht unterrichtet werden;
- ansonsten entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen.
Eine Aufnahme in eine M-Klasse kann nur erfolgen, wenn die Jahrgangsstufe 10 spätestens im 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden kann.
- Vorteile des M-Zuges
Kein Wechsel der Schulart Klassenlehrerprinzip Verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
Schülerbezogene Unterrichtsgestaltung Teilnahme am Qualifizierenden Hauptschulabschluss
- Anspruchsvoller Unterricht
In den M-Klassen wird auf der Grundlage des neuen Lehrplans für die M-Klassen der Hauptschule unterrichtet Die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss. Die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich.
Die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.
Der richtige Abschluss Wenn der Schüler/die Schülerin · selbstständig und eigenmotiviert arbeitet · ein höheres Arbeitstempo durchhält · eine umfassende Beherrschung des Lernstoffes leistet · eine zielgerichtete Arbeitshaltung zeigt
· geringe Fehlerhäufigkeit anstrebt · Ausweitung des Lehrstoffes akzeptiert · komplexere Aufgaben löst
Vorrücken, Bestehen, Wiederholen - Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 10 kann im
Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei
- Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport.
- Notenausgleich kann gewährt werden, wenn die Schüler
- in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder
- in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder
- in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
- Über einen Notenausgleich entscheidet die Lehrerkonferenz.
Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Schülern, - die die nicht bestandene Jahrgangsstufe bereits zum zweiten Man besuchen oder
- deren schlechte Leistungen auf ungenügende Mitarbeit zurückzuführen sind oder
- die im Fach Deutsch die Note 6 haben.
- Wird im Jahreszeugnis das Vorrücken in die nächst höhere Klasse des M-Zuges versagt, kann in der Regel davon
ausgegangen werden, dass der Schüler dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlussses nicht gewachsen ist. Ein Wechsel in die nächst höhere Regelklasse ist die Konsequenz. Die Möglichkeit, über einen guten „QA" den mittleren Abschluss in der M10 zu erreichen, bleibt bestehen.
- Beratung der Erziehungsberechtigten
über die Perspektiven der Hauptschulabschlüsse erforderlich. Beantragen die Erziehungsberechtigten die Wiederholung der M-Klasse, so entscheidet die Lehrerkonferenz unter Berücksichtigung der Gründe, die zum Scheitern führten. - Höchstausbildungsdauer im M-Zug (Jg. 7 bis 10): sechs Schuljahre; dazu zählen alle an der Hauptschule, an Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule verbrachten Zeiten.
- Wechsel in die Regelklasse
Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten gilt: - Nach Abschluss des Schuljahres Besuch der nächst höheren Jahrgangsstufe der Regelklasse
- Während des Schuljahres Besuch der gleichen Jahrgangsstufe wie im M-Zug
- Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe darauf achten, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können.
- Qualifizierender Hauptschulabschluss
Schüler der M9 können an der besonderen Leistungsfeststellung teilnehmen und so auch den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben. Die auf höherem Leistungsniveau erbrachten Jahresfortgangsnoten werden in die
Gesamtberechnung des qualifizierenden Hauptschulabschlusses nicht mit einbezogen.
Ansonsten hat der Schüler die Möglichkeit, die Klasse im vierjährigen Ausbildungsgang zweimal zu wiederholen. Schüler der M 9, erhalten auf Antrag im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der M-Klasse den Vermerk: „Dieses Zeugnis schließt die Berechtigung des erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein".
Voraussetzung: Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und höchstens in drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5.
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